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Schlagwortarchiv für: Lutz Auffenberg

Die Rolle des Vertriebs bei digitalen Investmentprodukten

9. Mai 2020/in Allgemein /von Susanne Stock

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. 

 

Mai 2020 – Seit die BaFin Anfang des Jahres 2019 den ersten Wertpapierprospekt für ein blockchain-basiertes Wertpapier gebilligt hat, interessieren sich mehr und mehr mittelständische Unternehmen für ein Security Token Offering. Dieser Begriff bezeichnet das erste öffentliche Angebot von Wertpapieren am Kapitalmarkt, die über einen Smart Contract vollständig digital auf einer dafür geeigneten Blockchain – wie etwa Ethereum, Stellar oder NEO – in Form von Blockchain-Token ausgegeben werden. Security Token kommen ohne Papierurkunde und deshalb auch ohne Depotbank aus. Die Token können von den Anlegern direkt und unmittelbar selbst gehalten und verwahrt werden oder wahlweise in die Obhut eines auf die Tokenverwahrung spezialisierten Dienstleisters gegeben werden. Auch die Übertragung der Token im Zweitmarkt funktioniert im Gegensatz zu traditionell verbrieften Produkten direkt, da ein Transaktionsabwickler oder sonstiger Intermediär nicht zwangsläufig einbezogen werden muss. Tokenisierte Wertpapiere bringen das Investment damit näher an den Investor heran und eröffnen zudem die Möglichkeit einer erheblichen Kostenreduktion durch Aussparung traditionell benötigter Dienstleister. Aber was bedeutet das für den Vertrieb; läutet das Zeitalter der Tokenisierung der Finanzprodukte das Ende des persönlichen Vermittlungsgesprächs ein?

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https://www.neofin-hamburg.de/wp-content/uploads/2020/06/lutz_auffenberg_fin-law.jpg 721 1920 Susanne Stock https://www.neofin-hamburg.de/wp-content/uploads/2021/10/neofin_RGB_ffffff.svg Susanne Stock2020-05-09 13:09:572021-05-26 21:32:21Die Rolle des Vertriebs bei digitalen Investmentprodukten

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Das BaFin-Register – vertraglich gebundene Vermittler ist abrufbar unter: https://portal.mvp.bafin.de/database/VGVInfo/.

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